Netzzugang auf dem RBS-Schienennetz
Seit der Bahnreform vom 1. Januar 1999 können in- und ausländische Eisenbahnverkehrs-Unternehmen das Schweizer Schienennetz nutzen. Die Bewilligung an ein Unternehmen zur Nutzung des Schweizer Schienennetzes erteilt das Bundesamt für Verkehr (BAV). Grundlagen der Bewilligung sind die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG) und die Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998.
Der diskriminierungsfreie Zugang wird auch auf dem Schmalspurnetz des RBS gewährt. Im Leistungskatalog des RBS sind unsere Infrastrukturdaten sowie die Trassenpreise auf Basis der NZV publiziert.
Die aufgeführten Preise sind für das Fahrplanjahr 2024 gültig.